Maklercourtage beim Immobilienverkauf – einfach erklärt
Wer eine Immobilie verkauft oder kauft, stößt früher oder später auf das Thema Maklercourtage – auch Maklerprovision genannt. Sie ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsleistung erhält, sobald ein Kaufvertrag erfolgreich zustande gekommen ist.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, das die Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern klar regelt. Ziel dieser Regelung ist es, mehr Fairness und Transparenz zwischen Käufern und Verkäufern zu schaffen.
Die gesetzliche Regelung zur Maklercourtage
Früher war es üblich, dass in vielen Regionen der Käufer die komplette Maklerprovision zahlen musste – auch dann, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hatte. Das hat sich geändert:
Seit der Gesetzesnovelle dürfen die Kosten nicht mehr einseitig auf den Käufer abgewälzt werden.
Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, muss er mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen.
Nur der Anteil, den er selbst zahlt, darf in gleicher Höhe vom Käufer verlangt werden.
Beauftragen hingegen beide Parteien den Makler gemeinsam, also im sogenannten Doppelmaklermodell, teilen sie sich die Provision zu gleichen Teilen.
Diese Regelung gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die an Privatpersonen verkauft werden. Für Grundstücke, Mehrfamilienhäuser oder gewerbliche Immobilien bleibt die Kostenverteilung weiterhin frei verhandelbar.
Wichtig ist auch:
Der Maklervertrag muss in Textform (z. B. per E-Mail) geschlossen werden, damit er rechtlich wirksam ist.
Diese Vorschrift findet sich in § 656a BGB und dient der Nachvollziehbarkeit für beide Seiten.
Wie hoch ist die Maklercourtage?
Die Höhe der Maklerprovision kann regional variieren.
In Berlin und Brandenburg liegt sie in der Regel bei 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. für jede Partei, wenn Käufer und Verkäufer die Kosten teilen.
Bei immobilien3 und gutachten-immo24 legen wir von Anfang an klar und transparent offen, wie die Provision gestaltet ist – ohne versteckte Kosten oder unklare Vereinbarungen.
Ziel ist immer eine faire und rechtssichere Lösung für beide Seiten.
Maklercourtage bei Vermietung – das Bestellerprinzip
Für Mietwohnungen gilt bereits seit 2015 das sogenannte Bestellerprinzip.
Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision.
Beauftragt also der Vermieter den Makler mit der Wohnungssuche, darf er die Kosten nicht auf den Mieter übertragen.
Diese Regelung sorgt für klare Verhältnisse und schützt Mieter vor überhöhten Maklerkosten.
Transparenz und Fairness bei immobilien3
Gerade beim Immobilienverkauf ist es wichtig, dass beide Seiten genau wissen, welche Leistungen sie erhalten und welche Kosten entstehen.
Deshalb legen wir bei immobilien3 und gutachten-immo24 großen Wert auf klare Vereinbarungen und verständliche Kommunikation.
Unsere Kundinnen und Kunden schätzen, dass sie von Dorit Schrottenbacher, Diplom-Sachverständige für Immobilienbewertung, persönlich begleitet werden – von der ersten Beratung über die Vertragsgestaltung bis hin zum Notartermin.
Wir erklären Ihnen, welche Maklerregelung für Ihren konkreten Fall gilt, wie die Kosten fair verteilt werden und welche gesetzlichen Grundlagen zu beachten sind.
Besonders in Berlin, Biesdorf, Mahlsdorf, Kaulsdorf, Marzahn-Hellersdorf und Brandenburg sind wir bestens mit den regionalen Marktbedingungen und rechtlichen Besonderheiten vertraut.
Fazit
Die neue Gesetzgebung zur Maklercourtage bringt mehr Gerechtigkeit und Transparenz in den Immobilienverkauf.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer profitieren davon, wenn die Kosten fair geteilt werden und alle Abläufe nachvollziehbar sind.
Mit immobilien3 und gutachten-immo24 sind Sie auf der sicheren Seite:
Wir sorgen für rechtssichere Verträge, klare Kommunikation und faire Kostenaufteilung – begleitet von Dorit Schrottenbacher, Ihrer erfahrenen Immobilienmaklerin und Diplom-Sachverständigen in Berlin und Brandenburg.
Egal ob Sie verkaufen, kaufen oder einfach mehr über Ihre Rechte und Pflichten beim Immobiliengeschäft erfahren möchten – wir beraten Sie kompetent, ehrlich und persönlich.